Aktuelles
Wahlaufruf zur Personalratswahl 2024 vom 13. Mai bis zum 13. Juni*
Liebe Kolleg:innen,
in den nächsten Wochen wird in Nordrhein-Westfalen über die Zusammensetzung der Personalräte neu entschieden. Damit stehen wichtige Weichenstellungen an, die Sie aktiv mitgestalten können. Stärken Sie unser Gremium, indem Sie sich an dieser Wahl beteiligen. Bei Problemen mit den Wahlunterlagen wenden Sie sich bitte an den
Der Wahlvorstand
J. Münzer, G. Pauß und C. Fahle
Laufbahnwechel:
Zur Zeit sind die Möglichkeiten für einen Laufbahnwechsel im Bezirk Köln sehr eingeschränkt, da im Regierungsbezirk Köln kaum Laufbahnwechslerstellen ausgeschrieben werden. Mehr Information hier!
Nach aktueller Auskunft des MSB können sich Kolleg*innen, die auf eine Sek. I Stelle eingestellt wurden, nur auf Beförderungsstellen in der Sek I Laufbahn (Laufbahngruppe 2.1) bewerben. Für Kolleg*innen mit der Lehrbefähigung Sek II (Laufbahngruppe 2.2) ist dies neben dem Laufbahnwechsel der einzige Weg, eine Eingruppierung in A13/EG13 zu erhalten. Dies ist mit der Übernahme einer zusätzlichen Aufgabe verbunden. Eine Bewerbung auf eine Beförderungsstelle der Sek II Laufbahn, was bisher im Bezirk Köln möglich war, ist nicht mehr möglich.
Das MSB hat folgende Aussagen zum Thema LBW gemacht:
„Nach dem zusätzlichen Erwerb des Lehramtes GHRGE könnten sich diese Lehrkräfte auf A 13 Beförderungsstellen der Laufbahngruppe 2.1 bewerben.
Eine Bewerbung auf Beförderungsstellen der Laufbahngruppe 2.2 sei dagegen für in der Laufbahngruppe 2.1 tätige GYGE Lehrkräfte nicht möglich und sei auch nicht möglich gewesen.
Vielmehr müssten diese dafür zunächst ein Laufbahnwechselverfahren in die Sekundarstufe II erfolgreich durchlaufen (über OLIVER), um sich erst dann aus dem Eingangsamt der Laufbahngruppe 2.2 auf Beförderungsstellen in der Sekundarstufe II bewerben zu können.
Dies sei unabhängig davon, ob es sich um eine verbeamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkraft handele, da tarifbeschäftigte Erfüller unter denselben Voraussetzungen höhergruppiert werden könnten, wie vergleichbare Beamte befördert."